Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. LegisNation (legisnation.eu) ist eine Datenbankanwendung zur Überwachung der auf der Website kormany.hu zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwürfe, der auf der Website parlament.hu geführten Seite der laufenden Gesetzesvorlagen sowie des Magyar Közlöny und des Hivatalos Értesítő (magyarkozlony.hu).

1.2. Das LegisNation-Programm erkennt, wenn

a) ein neuer, zur öffentlichen Konsultation veröffentlichter Entwurf auf der Website kormany.hu erscheint,

b) eine neue Gesetzesvorlage auf der Website der Ungarischen Nationalversammlung unter den laufenden Gesetzesvorlagen erscheint oder von dort entfernt wird,

c) sich die Daten einer laufenden Gesetzesvorlage ändern,

d) zu einer laufenden Gesetzesvorlage eine neue nicht selbstständige parlamentarische Vorlage eingeht,

e) sich die Daten einer selbstständigen parlamentarischen Vorlage ändern,

f) eine neue Ausgabe des Magyar Közlöny erscheint,

g) eine neue Ausgabe des Hivatalos Értesítő erscheint,

h) ein vom Abonnenten angegebenes Schlüsselwort / eine angegebene Wortfolge im Text eines neu veröffentlichten, zur öffentlichen Konsultation gestellten Entwurfs vorkommt,

i) ein vom Abonnenten angegebenes Schlüsselwort / eine angegebene Wortfolge im Text einer neu auf der Seite der laufenden Gesetzesvorlagen der Website parlament.hu erschienenen Gesetzesvorlage vorkommt,

j) ein vom Abonnenten angegebenes Schlüsselwort / eine angegebene Wortfolge im Text einer neu auf der Seite der laufenden Gesetzesvorlagen der Website parlament.hu erschienenen nicht selbstständigen parlamentarischen Vorlage vorkommt,

k) ein vom Abonnenten angegebenes Schlüsselwort / eine angegebene Wortfolge im Text einer neu erschienenen Ausgabe des Magyar Közlöny vorkommt,

l) ein vom Abonnenten angegebenes Schlüsselwort / eine angegebene Wortfolge im Text einer neu erschienenen Ausgabe des Hivatalos Értesítő vorkommt.

1.3. LegisNation sendet seinen Abonnenten automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn es eine Neuigkeit oder Änderung gemäß Punkt 1.2 erkennt. In Bezug auf Gesetzesvorlagen, den Magyar Közlöny und den Hivatalos Értesítő erstellt LegisNation mithilfe von OpenAI automatisiert auch KI-Zusammenfassungen und – auf Grundlage der von den Abonnenten verfassten Unternehmens- oder Organisationsbeschreibung sowie der Schlüsselwörter – KI-Bewertungen, mit denen versucht wird darzustellen, ob ein bestimmtes Rechtsmaterial für den Abonnenten relevant, geringfügig oder teilweise relevant beziehungsweise nicht relevant ist. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der KI erzeugten Texte. Das Lesen eines von der KI erzeugten Textes ersetzt nicht die vollständige und, soweit erforderlich, gründliche Prüfung des Rechtsmaterials. Die Abonnenten erhalten die KI-Zusammenfassung und die KI-Bewertung per E-Mail, wenn sie die Beschreibung ihres Unternehmens oder ihrer Organisation ausgefüllt haben.

2. Suche und Berichtserstellung

Zusätzlich zu seinen automatisierten Dienstleistungen ermöglicht LegisNation auch die manuelle Bearbeitung der zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwürfe, der Gesetzesvorlagen, des Magyar Közlöny und des Hivatalos Értesítő. In diesem Rahmen ermöglicht LegisNation eine Freitextsuche im Text der Gesetzesvorlagen und der damit zusammenhängenden nicht selbstständigen parlamentarischen Vorlagen sowie die Erstellung von Berichten auf Grundlage von Schlüsselwörtern und Wortfolgen, die in den Texten der zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwürfe, des Magyar Közlöny und des Hivatalos Értesítő gefunden wurden. Der erstellte Bericht kann als einfacher Text kopiert oder, sofern das Programm dies anbietet, im Excel-Format heruntergeladen werden.

3. Registrierung und Abonnement

3.1. Im Falle eines Abonnements wird die LegisNation-Dienstleistung dem Abonnenten von Dr. Tamás Gáll, Einzelunternehmer (Registernummer: 57866253, Steuernummer: 59820123-1-42, Sitz: 1162 Budapest, Attila utca 81/2.; im Folgenden: Anbieter), bereitgestellt.

3.2. Nach Eingabe der Daten kann der Benutzer – noch vor Einleitung des Abonnements – die von ihm angegebenen Daten überprüfen und sie durch Zurückgehen ändern.

3.3. Der Benutzer kann das Abonnement einleiten, nachdem er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.

3.4. Der Anbieter prüft und kontrolliert die Daten des eingeleiteten Abonnements (insbesondere im Handelsregister und im MÁK-Register) und informiert den Abonnenten, wenn die Angaben tatsächlich zutreffen, per E-Mail von info [kk] legisnation [pp] eu über das Zustandekommen des Abonnementvertrags und übersendet zugleich die Rechnung über die Abonnementgebühr. Hat der Anbieter Zweifel hinsichtlich der bei ihm eingegangenen Daten (insbesondere hinsichtlich der Person des Abonnenten), kann er den Antragsteller zu einer weiteren Erklärung auffordern oder vom Abschluss des Abonnementvertrags Abstand nehmen. In diesem Fall kann der Antragsteller keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen.

3.5. Die kürzeste Abonnementdauer beträgt 1 Jahr. Der Abonnent ist auch dann zur Zahlung der vollständigen (mindestens einjährigen) Abonnementgebühr verpflichtet, wenn er nicht sämtliche Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder nutzt.

3.6. Sobald die Abonnementgebühr auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist, aktiviert der Anbieter das Abonnement und informiert den Abonnenten hierüber per E-Mail. Der Abonnementzeitraum beginnt am darauffolgenden Tag und endet an dem Tag, der der abonnierten Dauer entspricht.

3.7. Der Anbieter ist berechtigt, Rabatte und Aktionen anzubieten, in deren Rahmen er (insbesondere in Verbindung mit einem Gutscheincode) das Abonnement zu einem niedrigeren Preis als dem auf der Website angegebenen Preis bereitstellen kann. Unter Berufung auf ein günstigeres Abonnement können Abonnenten keinerlei Ansprüche (Preisminderung, Verlängerung des Abonnementzeitraums) gegen den Anbieter geltend machen.

3.8. Der Anbieter ist berechtigt, einen kostenlosen Probemonat anzubieten, in dessen Rahmen der Abonnent die Dienstleistungen von LegisNation kostenlos testen kann.

3.9. Ein Unternehmen / eine Organisation / eine Person ist einmal zu einem kostenlosen Probemonat berechtigt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Inanspruchnahme und Nutzung des kostenlosen Probemonats zu überwachen und sie ohne Angabe von Gründen zu untersagen, einzuschränken oder zu beenden; in diesen Fällen kann der Nutzer des kostenlosen Probemonats keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen. Weitere Informationen zum kostenlosen Probemonat (einschließlich etwaiger Einschränkungen) enthält die Abonnementseite.

4. Nutzung, Betrieb und Weiterentwicklung des Systems

4.1. Es liegt in der freien Entscheidung des Abonnenten, wie viele Wörter er innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Höchstzahl überwachen lässt.

4.2. Der Abonnent kann die überwachten Wörter jederzeit löschen oder ändern und außerdem die E-Mail-Adressen für Benachrichtigungen ändern. Der Abonnent darf ausschließlich E-Mail-Adressen angeben, die zu seinem eigenen Unternehmen / seiner eigenen Organisation gehören; er darf daher keine Benachrichtigung für eine Person einrichten, die mit dem Abonnenten weder in einem Arbeitsverhältnis noch in einem sonstigen auf Arbeitsleistung gerichteten Rechtsverhältnis oder in einem Auftragsverhältnis steht. Der Anbieter kann den Abonnenten zum Nachweis eines solchen Rechtsverhältnisses auffordern, wenn sich aus der eingestellten E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei feststellen lässt, dass sie zum Abonnenten gehört.

4.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das LegisNation-Programm weiterzuentwickeln. Der Anbieter erklärt, dass er sich bemüht, die Weiterentwicklung so durchzuführen, dass die erbrachte Dienstleistung nicht beeinträchtigt wird. Sollte die erbrachte Dienstleistung aufgrund der Weiterentwicklung dennoch vorübergehend ausgesetzt werden, informiert der Anbieter die Abonnenten nach Möglichkeit im Voraus; in diesem Fall verlängert sich der Abonnementzeitraum um die Anzahl der Tage der Unterbrechung. Wegen der Unterbrechung kann der Abonnent keine sonstigen Ansprüche (Preisminderung, Schadensersatz) gegen den Anbieter geltend machen. Dauert die Unterbrechung ununterbrochen länger als 30 Tage (unabhängig davon, aus welchem Grund), kann der Abonnent den Vertrag kündigen; in diesem Fall erstattet der Anbieter dem Abonnenten den auf die verbleibende Dauer des Abonnementzeitraums entfallenden anteiligen Betrag der Abonnementgebühr, ohne Verzugszinsen zu zahlen; darüber hinaus kann der Abonnent aus keinem anderen Rechtsgrund Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen.

4.4. Der Anbieter erklärt, dass er seinen Server regelmäßig wartet und entsprechend den neuesten Sicherheitsanforderungen aktualisiert, was gelegentlich einen Neustart des Servers erforderlich macht. Eine etwaige kurzfristige Dienstleistungsunterbrechung innerhalb eines Tages aufgrund notwendiger und/oder sicherheitsbezogener Wartungsarbeiten am LegisNation-Server gilt nicht als Aussetzung der Dienstleistung.

4.5. Der Abonnent kann in seinem persönlichen Menü den Text der letzten 50 an ihn versandten Informations-E-Mails sowie den Versandzeitpunkt rückwirkend für 15 Tage einsehen. Im Hinblick auf den Abonnementvertrag gilt die erfolgte Versendung als vertragsgemäße Erfüllung.

4.6. LegisNation gewährleistet die Überwachung des Erscheinens von Neuigkeiten. Daher beziehen sich die LegisNation-Dienstleistungen bei zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwürfen auf die auf kormany.hu verfügbaren Entwürfe (Suche, Überwachung, Berichtserstellung), bei Gesetzesvorlagen auf die auf parlament.hu geführten laufenden Gesetzesvorlagen (Suche, Überwachung) und beim Magyar Közlöny und Hivatalos Értesítő zumindest auf die in den vergangenen 90 Tagen erschienenen Ausgaben des Magyar Közlöny und des Hivatalos Értesítő (Suche, Überwachung, Berichtserstellung). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Titel und sonstigen Daten von Rechtsvorschriften anzuzeigen, die vor mehr als 90 Tagen veröffentlicht wurden.

4.7. Der Abonnent ist verpflichtet, den Anbieter zu informieren, wenn er im Zusammenhang mit der LegisNation-Dienstleistung eine Unregelmäßigkeit oder ein unerwartetes Verhalten feststellt.

4.8. Ohne eine individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter darf der Abonnent die LegisNation-Dienstleistungen nicht weiterverkaufen und die ihm im Rahmen der Dienstleistung zugesandten Benachrichtigungen auch nicht unentgeltlich an Dritte weitergeben.

4.9. Für Abonnenten (z. B. Berufskammern), die die LegisNation-Dienstleistungen (auch) im Zusammenhang mit der Tätigkeit Dritter nutzen, kann der Anbieter insbesondere in Abhängigkeit von der Anzahl der Dritten individuelle Leistungsbedingungen und ein individuelles Preisangebot ausarbeiten. Die individuelle Vereinbarung kann die Möglichkeit des Weiterverkaufs der Dienstleistung oder der unentgeltlichen Datenweitergabe an Dritte enthalten.

5. Betrieb von LegisNation und Informations-E-Mails

5.1. Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass die vom LegisNation-System per E-Mail versandten Benachrichtigungen ausschließlich Informationszwecken dienen und der Anbieter keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit ihres Inhalts übernimmt; daher können im Zusammenhang mit dem Inhalt der E-Mail-Benachrichtigung oder auf dessen Grundlage keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Der Anbieter versendet die in seinem System erzeugten E-Mails, übernimmt jedoch keine Verantwortung dafür, dass diese tatsächlich an der E-Mail-Adresse des Abonnenten eingehen, da der Anbieter keinen Einfluss auf die Einstellungen des Mailservers und des E-Mail-Clients des Abonnenten hat. Der Anbieter hat sämtliche technischen Einstellungen vorgenommen, um zu verhindern, dass die von ihm versandten E-Mails als Spam eingestuft werden.

5.2. Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb des LegisNation-Programms auch von der Verfügbarkeit externer Datenquellen (kormany.hu, parlament.hu, magyarkozlony.hu) abhängt. Wenn das Programm diese Websites oder die dort gespeicherten Daten (HTML und PDF) nicht erreichen oder nicht vollständig erfolgreich verarbeiten kann, kann folglich auch das LegisNation-Programm die Benachrichtigungs-E-Mails nicht erzeugen beziehungsweise versenden. Der Anbieter verarbeitet nach Möglichkeit die vom Programm nicht automatisch verarbeiteten Dokumente nachträglich, damit die Benachrichtigungen über das LegisNation-Programm an den Abonnenten versandt werden können.

5.3. Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass die Überwachungsdienstleistung auf der automatischen Verarbeitung großer Textmengen beruht. Im zu verarbeitenden Text (HTML, PDF) können Zeichenfolgen (einschließlich Zeilenumbrüchen und Leerzeichen) vorkommen, die sich möglicherweise in das überwachte Wort oder die überwachte Wortfolge einschieben, sodass das Programm für das betreffende Wort oder die betreffende Wortfolge keinen Treffer meldet. Im zu verarbeitenden Text können außerdem Zeichenfolgen vorkommen, die in ihrer ursprünglichen Form für das menschliche Auge lesbar sind, bei der Texterkennung jedoch (insbesondere bei gedruckten und anschließend mittels OCR wieder eingelesenen Texten) als für das menschliche Auge nicht interpretierbare Zeichen erscheinen; in diesem Fall kann das Programm ebenfalls keinen Treffer für das betreffende Wort oder die betreffende Wortfolge melden. Der zu verarbeitende Text kann als Bild gespeicherte Texte oder Formeln enthalten, für die keine Überwachungsdienstleistung erfolgt. Der zu verarbeitende Text kann Tabellen enthalten, deren Text vom Programm nicht in der in der Tabelle sichtbaren Reihenfolge verarbeitet wird, sodass das Programm möglicherweise für ein bestimmtes Wort oder eine bestimmte Wortfolge keinen Treffer meldet.

5.4. Der Anbieter erklärt, dass das Programm nach der Verarbeitung des Erscheinens eines neuen, zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Entwurfs, einer neuen Gesetzesvorlage, einer Ausgabe des Magyar Közlöny oder des Hivatalos Értesítő durch den Anbieter nach Möglichkeit innerhalb einiger Arbeitsstunden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen, die Informations-E-Mail(s) entsprechend den Überwachungseinstellungen an den Abonnenten versendet. Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass Dokumente und Schriftstücke, die möglicherweise in einem vom Üblichen abweichenden Format oder in großer Menge erscheinen und verarbeitet werden müssen, einen manuellen Eingriff erfordern können; in diesem Fall versendet der Anbieter die Informations-E-Mail(s) über das Programm nach Möglichkeit innerhalb von 5 Arbeitstagen.

5.5. Geht die Benachrichtigungs-E-Mail nicht innerhalb der in Punkt 5.4 genannten Frist beim Abonnenten ein und liegt keiner der in Punkt 5.3 genannten Fälle vor, kann der Anbieter den Abonnenten durch eine kostenlose Verlängerung des Abonnementzeitraums oder durch eine sonstige Erweiterung der Dienstleistung entschädigen. In dem in diesem Punkt beschriebenen Fall kann der Abonnent über die kostenlose Verlängerung des Abonnementzeitraums hinaus keine weiteren Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen.

6. Datenverarbeitung und Datenschutz

6.1. Auf Grundlage des Abonnements behandeln die Parteien die einander übermittelten Daten – neben personenbezogenen Daten sowie Unternehmens- und Organisationsdaten auch die bei den Überwachungseinstellungen angegebenen Daten – vertraulich und als Geschäftsgeheimnis; sie dürfen diese Dritten ausschließlich dann offenlegen, wenn die andere Partei zuvor schriftlich zugestimmt hat oder die Offenlegung durch Gesetz oder gerichtliche Entscheidung angeordnet wird.

6.2. Die Parteien verarbeiten die einander übermittelten und ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Abonnementvertrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten gemäß dem ungarischen Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit sowie gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) und auf Grundlage des Abonnementvertrags. Dem Abonnenten stehen hinsichtlich der Verarbeitung seiner Daten sämtliche von der DSGVO gewährten Rechte zu.

6.3. Der Anbieter verarbeitet folgende Daten: die vom Abonnenten bei Abschluss des Abonnements angegebenen Daten sowie die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gemäß den Punkten 1 und 2 angegebenen Daten, damit der Anbieter vertragsgemäß leisten kann. Der Anbieter kann auch die Texte der aus seinem System an den Abonnenten versandten E-Mails einsehen.

6.4. Die Datenverarbeitung des Anbieters erstreckt sich auf folgenden Zeitraum: Bei einem kostenlosen Probemonat speichert er die vom Benutzer angegebenen Daten 5 Jahre lang, um die Berechtigung zum kostenlosen Probemonat überprüfen zu können. Bei einem Abonnement verarbeitet er die Daten während der Dauer des Abonnements und löscht sie anschließend unwiederbringlich.

6.5. Der Anbieter verwendet Google Analytics zur Messung der Website-Statistiken. Der Anbieter verwendet die eigenen Cookies von Google Analytics sowie die für die Spracheinstellungen erforderlichen Cookies.

6.6. Zum Zweck der Erstellung individueller, auf das Unternehmen / die Organisation des Abonnenten zugeschnittener KI-Bewertungen speichert der Anbieter die von den Abonnenten bereitgestellte Unternehmens- oder Organisationsbeschreibung in seiner eigenen Datenbank und kann sie einsehen. Die Unternehmens- oder Organisationsbeschreibungen werden vom Anbieter als vertrauliches Geschäftsgeheimnis behandelt. Zur Erstellung der KI-Bewertung übermittelt der Anbieter die Unternehmens- oder Organisationsbeschreibung und die vom Abonnenten angegebenen Schlüsselwörter an OpenAI. Die Unternehmens- oder Organisationsbeschreibung kann jederzeit frei geändert werden. KI-Bewertungen werden auf Grundlage einer neu ausgefüllten oder geänderten Beschreibung nicht rückwirkend, sondern ausschließlich in Bezug auf künftig erscheinende Rechtsmaterialien erstellt.

7. Sonstige Bestimmungen und Beendigung des Vertrags

7.1. Die Parteien bemühen sich, etwaige Streitfragen im Zusammenhang mit dem Abonnementvertrag außergerichtlich zu lösen.

7.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Abonnementvertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Zentralen Bezirksgerichts Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság).

7.3. Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Abonnementvertrags erkennen die Parteien Erklärungen, die von der in Punkt 3.5 genannten E-Mail-Adresse sowie von der bei der Registrierung angegebenen (oder später gegebenenfalls geänderten) E-Mail-Adresse des Abonnenten versandt werden, als rechtswirksame Erklärungen an.

7.4. Der Anbieter ist verpflichtet, die LegisNation-Dienstleistung während des gesamten Abonnementzeitraums bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Dienstleistung durch einen technischen Umstand oder ein Ereignis höherer Gewalt beeinflusst wird, das die Erbringung der Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unmöglich macht. In diesem Fall erstattet der Anbieter dem Abonnenten die auf die verbleibende Dauer des Abonnementzeitraums entfallende anteilige Abonnementgebühr; darüber hinaus kann dieser keinerlei weitere Ansprüche gegen den Abonnenten geltend machen.

7.6. Es liegt in der freien Entscheidung des Abonnenten, in welchem Umfang er die LegisNation-Dienstleistung während des Abonnementzeitraums in Anspruch nimmt. Wenn er die Dienstleistung nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen möchte, kann er die Abonnementgebühr (beziehungsweise deren anteiligen Teil) auch in diesem Fall nicht zurückfordern.

7.7. Der Abonnent kann dem Anbieter vor Ablauf des Abonnementzeitraums per E-Mail mitteilen, wenn er die LegisNation-Dienstleistung auch nach Ablauf des Abonnementzeitraums weiterhin in Anspruch nehmen möchte.

7.8. Möchte der Abonnent die LegisNation-Dienstleistung nach Ablauf des Abonnementzeitraums nicht weiter in Anspruch nehmen, endet der Vertrag des Abonnenten mit dem letzten Tag des Abonnementzeitraums.

7.9. Beabsichtigt der Anbieter, die LegisNation-Dienstleistung einzustellen, informiert er die Abonnenten hierüber nach Möglichkeit im Voraus. Stellt der Anbieter die LegisNation-Dienstleistung ein, ist er verpflichtet, den Abonnenten die anteilige Abonnementgebühr für den Zeitraum vom Tag der Einstellung bis zum Ende des jeweiligen Abonnementzeitraums zurückzuerstatten; darüber hinaus können die Abonnenten keine weiteren Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen.

7.10. Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Enthält die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erweiterung der Dienstleistung, kann der Anbieter den Abonnenten jederzeit darüber informieren; andernfalls sind die Abonnenten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung zu informieren, es sei denn, der Grund der Änderung ist ein technisches Hindernis im Zusammenhang mit einer (Teil-)Dienstleistung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 31. August 2026.

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